Medieninformation - 08/2024

Brychcy: Kommunale Wärmeplanung finanzieren!

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen vollständigen Wärmeplan für das gesamte Gebiet vorlegen. Kleinere Gemeinden haben 2 Jahre länger bis zum Ende Juni 2028 Zeit. Ziel des Gesetzes ist es, eine Planung zu erstellen, ob und wie die Wärmeversorgung der Haushalte gestaltet werden kann.

Viele Aufgaben müssen in dieser Zeit erledigt werden, erklärt Brychcy. „Jede Gemeinde muss prüfen, welchen Wärmebedarf sie hat, welche Infrastruktur und welche Möglichkeiten der Wärmeerzeugung und -übertragung vorhanden sind. Hier müssen die individuellen Besonderheiten jeder Gemeinde berücksichtigt werden.“

Brychcy fordert: „Jetzt müssen den Worten auch Taten folgen: Das Land ist jetzt in der Pflicht, unbürokratisch und schnell den Gemeinden und Städten das Geld für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung zu stellen!“