Medieninformation - 01/2024

Ohne Finanzhilfen scheitert kommunale Wärmewende

Brychcy fordert: „Das Land darf die Kommunen und ihre Energieversorgungsunternehmen mit der Aufgabe der Wärmeplanung nicht alleine lassen. Das Land ist in der Pflicht, schnellstmöglich für eine verlässliche Rechtsgrundlage und  vollständige Finanzierung dieser neuen Aufgabe zu sorgen.“ 

Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten. Danach sollen die Länder die Gemeinden zur Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichten. Die bundesrechtlichen Regelungen setzen die Kommunen und Ihre Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt erheblich unter Druck. Die landesrechtliche Umsetzung ist in Thüringen bisher jedoch nicht erfolgt. 

Ohne eine kommunale Wärmeplanung können die gravierenden Unsicherheiten der privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer sowie von Industrie und Gewerbe bei der Wärmewende nicht beseitigt werden. Erst mit der Wärmeplanung wird für die Betroffenen klar, ob und an welche Art von Wärmeversorgung sie angeschlossen werden oder ob sie sich eigenständig um die Wärmeversorgung vor Ort kümmern müssen. 

„Die Kommunen stellen sich den Herausforderungen der Energie- und Wärmewende“ betont Brychcy und hebt hervor: „Jeden Tag kommen neue Aufgaben auf unsere Gemeinden und Städte zu, aber leider erhalten wir bislang nicht ausreichend finanzielle Mittel, um diese Aufgaben zu bewältigen. Nur mit diesen Maßnahmen kann das Land die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger überzeugen, dass die Wärmewende gelingen kann.“