Das Präsidium des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Erstattung der den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehenden Mehrkosten für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge (Rechtskreiswechslergesetz 2024). Die im Landtag vertretenen Regierungsfraktionen setzen mit diesem Gesetz eine Forderung des kommunalen Spitzenverbands aus dem vergangenen Jahr um.
„Durch das sogenannte Rechtskreiswechslergesetz 2024 werden das Engagement und die vielfältigen Initiativen der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung ukrainischer Flüchtlinge durch den Landtag anerkannt. Das Gesetz muss jetzt endlich schnell beschlossen werden“, so der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Michael Brychcy, Bürgermeister der Stadt Waltershausen. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, den kreisfreien Städten und Landkreisen in diesem Jahr 30 Mio. Euro als Abschlagszahlungen auszureichen und im Jahr 2025 mit den tatsächlich entstandenen Kosten des Jahres 2024 zu verrechnen („Spitzabrechnung“).
„Auch wenn damit nicht alle tatsächlich notwendigen zusätzlichen Kosten, wie z. B. in der Jugendhilfe oder der Schule berücksichtigt werden, handelt es sich doch um eine wichtige Unterstützung zur Liquiditätssicherung für die Thüringer Kommunen“, so das Präsidiumsmitglied Peter Kleine, Oberbürgermeister der Stadt Weimar.
Hintergrund:
Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine erhalten seit dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem Zweiten beziehungsweise Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieser Rechtskreiswechsel ist für die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der kommunalen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie als örtliche Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen verbunden.