Zur aktuellen Presseberichterstattung über einen neuen Anlauf der Fraktionen im Thüringer Landtag zur Reform der Verfassung erklärt der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Bürgermeister Michael Brychcy:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Landtag eine Einigung über neue Finanzvorschriften für Kommunen in Aussicht ist. Die bisher von den Fraktionen eingebrachten Entwürfe stellten dafür aber keine geeignete Grundlage dar, kritisiert der Verbandspräsident. Schließlich liege der Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände seit dem Frühjahr 2021 auf dem Tisch. Diese Änderung verbessere das Konnexitätsprinzip in der Thüringer Verfassung nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“. Ohne diesen Vorschlag bleibe die unangemessene Benachteiligung der Kommunen bei der Finanzierung von neuen eigenen Aufgaben und höheren Standards bestehen. Zu diesen könne sie der Gesetzgeber jederzeit verpflichten, ohne zugleich eine Finanzierung sicherzustellen.
Deshalb fordert Brychcy: „Reine Formelkompromisse helfen nach der jahrelangen Blockade im Verfassungsausschuss nicht weiter. Der Verfassungsgeber muss eine Entscheidung über die tatsächliche Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen treffen. Dafür stellen wir uns gerne der Diskussion.“
Die Finanzsituation in den Gemeinden und Städten sei sehr angespannt. Die Belastungen aus der Rekordinflation der letzten Jahre und den Rekordtarifabschlüsse ließen keine finanziellen Spielräume für neue Aufgaben oder höhere Standards. Die jüngste Debatte um eine Erhöhung des Personalschlüssels im Kindergarten ohne zur Verfügung stehende Haushaltsmittel belege die Aktualität des Problems. Auch sei die Finanzierung von Investitionen in Umsetzung der Klimagesetzgebung noch ungeklärt. „Das Land kann und sollte mit dieser Verfassungsänderung allen kommunalen Verantwortlichen ein wichtiges Signal für mehr Gestaltungsfreiheit vor Ort senden“, so Brychcy abschließend.