Medieninformation - 06/2024

Verfassungsreform gibt Kommunen mehr Finanzierungssicherheit

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen begrüßt die neue Verpflichtung von Gesetzgeber und Landesregierung, bei der Schaffung neuer Aufgaben oder bei der Standarderhöhung bestehender Aufgaben im Bereich der klassischen Selbstverwaltungsaufgaben (sog. eigener Wirkungskreis) finanzielle Mehrbelastungen der Gemeinden und Städte entsprechend zu erstatten. Gemeinsam mit der neuen Kostenfolgenabschätzung erwarten die Kommunen damit eine frühzeitigere und umfassendere Finanzierungssicherheit für ihre vielgestaltigen Tätigkeiten. 

Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits vor drei Jahren dem Verfassungsausschuss rechtssichere Regelungsvorschläge zur Einführung der sogenannten „Konnexität“ im eigenen Wirkungskreis der Kommunen übergeben. Der heute beschlossene Verfassungstext wurde von den Fraktionen eingebracht und bietet demgegenüber neuen Auslegungsbedarf. „Auch wenn nicht alle unsere Anregungen aufgegriffen wurden, begrüßen wir ausdrücklich, dass im Verfassungstext selbst keine Verpflichtung zum Erlass eines zusätzlichen Konnexitätsausführungsgesetzes enthalten ist und nach der Begründung zum Verfassungstext die Konnexität nicht ausgeschlossen ist, wenn Europa oder der Bund neue Aufgaben oder Standards auf den Weg bringen. Beides hatten der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der Thüringische Landkreistag in ihrer gemeinsamen Stellungnahme gefordert“, sagt der Geschäftsführer Dr. Carsten Rieder.