Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen kritisiert die im Entwurf des Landeshaushalts veranschlagte Finanzausstattung der Kommunen als unzureichend. Den kreisangehörigen Gemeinden drohen per Saldo sogar weniger allgemeine Landeszuweisungen als im laufenden Jahr. Denn die geschäftsführende Landesregierung schlägt vor, die wichtigen Leistungen nach dem sogenannten Kleine-Gemeinden-Gesetz in Höhe von 45 Mio. Euro zu streichen. Dabei wird der ländliche Raum schon von einer weiteren Seite unter Druck gesetzt: angesichts anhaltender Kostensteigerungen im Sozialbereich drohen die kreisangehörigen Gemeinden durch hohe Kreisumlagezahlungen an die zuständigen Landratsämter hart getroffen zu werden. Diese hohen Sozialausgaben, z.B. für die Hilfen zur Pflege sowie in der Kinder- und Jugendhilfe, belasten auch die Haushalte der kreisfreien Städte stark.
Geschäftsführer Dr. Rieder weist darauf hin, dass viele Gemeinden und Städte schon angesichts der erwarteten Steuermindereinnahmen im kommenden Jahr ihre Ausgaben überprüfen müssen. Laut Haushaltsentwurf sollen jedoch auch die Ansätze der Landeszuweisungen für Investitionen an Kommunen von 745 Mio. Euro auf 630 Mio. Euro gekürzt werden. Damit fallen die im Kernhaushalt geplanten Investitionszuweisungen an Kommunen in etwa wieder auf das Niveau des Jahres 2021 zurück. „Dass eine geschäftsführende Landesregierung nicht mehr die Kraft für eine Initiative zum Abbau des kommunalen Investitionsstaus hatte, ist bedauerlich, wenn auch nicht überraschend. Aber der Vorschlag, 115 Mio. Euro weniger Investmittel für die kommunale Infrastruktur bereitzustellen, ist das völlig falsche Signal an die Gemeinden und Städte“, betont Rieder.
„Eine deutliche Erhöhung der frei verwendbaren Schlüsselmasse entlastet alle kommunalen Ebenen, die Fortführung des Kleine-Gemeinden-Gesetzes gibt dem ländlichen Raum eine Mindestfinanzierung und zusätzliche Investitionsmittel helfen der kommunalen Infrastruktur“ fasst Rieder die Forderungen zusammen.