Medieninformation - 02/2025

Höhere Belastungen von Eigenheimen in der Grundsteuer korrigieren 

„Jetzt besteht die Gelegenheit zu korrigieren. Das ist ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger“, so Präsident Kania. Dazu empfiehlt er: „Flächendeckende, thüringenweite Wirkungen, insbesondere für Ein- und Zweifamilienhauseigentümer, sind am besten mit landesspezifischen Steuermesszahlen erreichbar.“ Die Steuermesszahl ist ein Vervielfältiger im Grundsteuergesetz, der multipliziert mit dem Grundsteuerwert die verpflichtende Grundlage für die Besteuerung durch die Gemeinden und Städte darstellt. Diese wenden dann die von den Gemeinde- und Stadträten beschlossenen Hebesätze an, um die konkrete Grundsteuerhöhe zu berechnen.

„Der Freistaat Sachsen hat hier noch vor dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform beispielgebend und vorausschauend gehandelt“, betont Kania. Aber Thüringen habe auch jetzt noch die Möglichkeit, jedenfalls für die Zeit ab dem Jahr 2026 ein neues Landesgrundsteuergesetz einzuführen. Dazu bedarf es zwar wegen des späten Handelns in Thüringen im Vergleich zu Sachsen möglicherweise zusätzlicher Regelungen. Aber mit der Grundsteuerreform wurde auch das Grundgesetz so geändert, dass Thüringen einen umfassenden Gestaltungsspielraum hat. „Die Gemeinden und Städte in Thüringen freuen sich über das neue Miteinander, das die neue Landesregierung angekündigt hat. Jetzt besteht die gute Gelegenheit, auf die Erfahrungen vor Ort, in den Gemeinden und Städten, einzugehen“, so Kania abschließend.