Medieninformation - 03/2025

Gemeinsame Pressekonferenz AG der kommunalen Spitzenverbände - Kommunalfinanzen 2025

Die beiden kommunalen Spitzenverbände fordern gemeinsam vom Thüringer Landtag wesentliche finanzielle Nachbesserungen für die Kommunen zum Ausgleich der massiv gestiegenen kommunalen Ausgaben. Auch muss der Landeshaushalt mit Blick auf den KFA 2025 schnellstmöglich verabschiedet werden. Das ist das einstimmige Ergebnis der Präsidiumssitzungen der beiden Verbände.

Der Präsident des Thüringischen Landkreistages, Landrat Christian Herrgott, verweist dazu auf die Finanzlücke: „Den Landkreisen fehlen für das Jahr 2025 nach derzeitigen Planungen rund 273 Millionen Euro.“ Verantwortlich seien dafür vor allem die massiv steigenden Sozialausgaben. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind im sozialen Leistungsbereich deutlich unterfinanziert. Gleichzeitig fehlt den Landkreisen jeglicher Spielraum für Investitionen. „Das Land steht in der Verantwortung, dass kommunale Investitionen nicht aufgeschoben oder sogar gestrichen werden müssen, erst recht nicht nach den jüngsten Initiativen auf Bundesebene“, so Herrgott mit Blick auf ein mögliches Sondervermögen zur Infrastruktur.

Der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Bürgermeister Dr. Steffen Kania, kritisiert, dass bei den kreisfreien Städten und Landkreisen gerade die stark steigenden Sozialausgaben vom Land nicht ausreichend ausgeglichen werden. Landkreise und kreisfreie Städte sind aber gesetzlich, vor allem durch Bundesrecht, verpflichtet, die Leistungen zu erbringen. Faktisch besteht keine Möglichkeit diesen Ausgabenanstieg selbst zu begrenzen. In der Folge müssten dann die Landkreise die Kreisumlagen erhöhen, um diese Ausgabensteigerungen aufzufangen. In Finanznöte geraten dadurch die kreisangehörigen Gemeinden und Städte, obwohl ihnen selbst das Geld fehlt. Den Kommunen fehlen dann erst recht Eigenmittel, um vor Ort investieren zu können. „Wenn in dieser Situation auch noch die Streichung von 45 Millionen Euro für Leistungen nach dem Kleine-Gemeinden-Gesetz nicht zurückgenommen werden sollte, droht der Eindruck, dass der neu gewählte Landtag keinen Blick für den ländlichen Raum hat, “ so Kania.

Beide Spitzenverbände sind sich vor diesem Hintergrund über die folgenden Nachbesserungen für den KFA 2025 einig:

  • Höhere Landeszuweisungen für einen zukunftsorientierten Ausgleich der Sozialausgaben von Landkreisen und kreisfreien Städten.
  • Fortführung des Kleine-Gemeinden-Gesetzes zur Stärkung des ländlichen Raumes
  • Erhöhung der Investitionspauschalen für alle Kommunen.

Zudem sind im Rahmen einer neuen Kompensationsleistung zusätzlich die finanziellen Verluste derjenigen Kommunen auszugleichen, die im Jahr 2025 nach den Ergebnissen des Zensus wegen niedrigerer Einwohnerzahlen weniger Zuweisungen erhalten. Das Land hatte demgegenüber schon im Jahr 2024 unerwartete Mehreinnahmen und sich als Zensus-Gewinner der Bundesländer bezeichnet. Darüber hinaus sollte auch die Feuerwehrpauschale wieder eingeführt und in der Anwendung erweitert werden.

Die vom Land zu verantwortenden Einsparungen im Entwurf des Landeshaushalts zulasten der Kommunen, insbesondere der Investitionstätigkeit, müssen nicht nur zurückgenommen wer-den. Vielmehr muss das Land mit frischem Landesgeld neue Impulse setzen. Hierfür kommen direkte Zuweisungen des Landes oder zinsverbilligte Darlehen in Betracht, die gerade bei Wasser- und Abwassereinrichtungen im Interesse der Bürger den Druck von anstehenden Gebührenerhöhungen nehmen können und auch allen weiteren Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur offenstehen sollten, wie Bädern, ÖPNV, Stadtwerken, Sportstätten, Kultur.