Allgemeines Ordnungsrecht
Der Aufgabenbereich "Allgemeines Ordnungsrecht" befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die das öffentliche Leben und die öffentliche Sicherheit regeln. Dazu gehören Vorschriften, die das Verhalten von Bürgern und Institutionen steuern, um Ordnung und Sicherheit in der Gesellschaft zu gewährleisten. In Thüringen ist dies das Thüringer Ordungsbehördengesetz, das von den Gemeinden, Städten und Verwaltungsgemeinschaften im Übertragenen Wirkungskreis vollzogen wird. Das allgemeine Ordnungsrecht grenzt sich ab vom sog. „Sonderordnungsrecht“, das spezielle Regelungen für besondere Bereiche enthält, wie etwa das Versammlungsrecht, das Bau- und das Immissionsschutzrecht oder die Gewerbeordnung, die i. d. R. von den Landkreisen und kreisfreien Städten vollzogen werden.
Dieser Inhalt steht nur für angemeldete Mitglieder zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich hierfür ein.