Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Der Bereich "Brand u. Katastrophenschutz" umfasst alle Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Menschen, Tiere und Sachwerte vor den Gefahren von Bränden und anderen Gefahrensituationen zu schützen. Dazu gehören neben akuten Einsätzen der gemeindlichen Feuerwehren zum abwehrenden Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe auch präventive Maßnahmen wie Brandschutzaufklärung, die Installation von Brandmeldeanlagen und die Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsübungen. Aufgabenträger im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe sind nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz alle Gemeinden, so dass hauptamtlich und ehrenamtlich verwaltete Kommunen in Thüringen jeweils eine eigene – i. d. R. „Freiwillige“ (= aus ehrenamtlichen Einsatzkräften bestehende) - Feuerwehr unterhalten. 

Der Rettungsdienst, der von den Landkreisen und kreisfreien Städten nach dem Thüringer Rettungsdienstgesetz organisiert wird, sorgt demgegenüber für eine angemessene medizinische Notfallhilfe für die Bevölkerung. 

Im Falle eines Brandes oder einer Katastrophe sind Feuerwehr, Rettungsdienste und andere Organisationen für die schnelle und effektive Bekämpfung der Gefahren sowie die Rettung von Personen zuständig. Der Bereich spielt eine entscheidende Rolle in der öffentlichen Sicherheit und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen und der Bevölkerung.