Denkmalschutz

"Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. Dabei obliegt dem Denkmalschutz die hoheitlich-rechtliche Aufgabe und Verantwortung, der Denkmalpflege die fachliche Beratung und Fürsorge für den hoheitlichen Denkmalschutz."(§ 1 Abs. 1 Thüringer Denkmalschutzgesetz - ThürDSchG) 

Hierbei ist besonders zu beachten, dass in Thüringen Denkmäler nicht erst mit Eintragung in ein Denkmalbuch diese besondere Eigenschaft erwerben; dies erfordert im Zweifelsfall bei Käufen oder baulichen Maßnahmen also eine vorherige enge Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden.