Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde oder Stadt voraussichtlich notwendig ist. Er enthält alle, in dem Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Das kommunale Haushaltsrecht enthält Regelungen, die eine wirkungsvolle Planung, Verwaltung, Steuerung und Kontrolle der kommunalen Finanzen ermöglichen. Es dient der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, den kommunalen Beschluss- und Kontrollorganen und nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürger, in dessen Auftrag die Budget- und Kontrollrechte ausgeübt werden.