Kindertagesbetreuung

In Thüringen sind die Gemeinden und Städte verantwortlich für die Planung und Bereitstellung von ausreichenden Plätzen in Kindertageseinrichtungen, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. Sie erfüllen diese Pflichtaufgabe entweder in eigener Zuständigkeit oder in kommunaler Gemeinschaftsarbeit mit anderen Gemeinden.  Mit der Betreibung von Kindertageseinrichtungen können die Gemeinden und Städte freie Träger beauftragen oder selbst Einrichtungen unterhalten.

Sie müssen sicherstellen, dass die Einrichtungen qualitativ hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote bieten, die die frühkindliche Entwicklung fördern. Um Chancengleichheit zu gewährleisten, spielt dabei auch die Inklusion von Kindern mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Hintergründen eine bedeutende Rolle.