Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinden und Städte in Thüringen sind seit dem 02. Juli 2024 aufgrund des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) verpflichtet, Wärmepläne nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 01. Januar 2024 (Wärmeplanungsgesetz – WPG) zu erstellen. Die Finanzierung dieser neuen Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wird in der Thüringer Verordnung über den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Aufstellung von Wärmeplänen (Thüringer Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung - ThürWPKEVO) geregelt. Diese Verordnung wurde am 20. August 2024 durch das Kabinett beschlossen. Eine Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (GVBl.) fand am 06. September 2024 statt.
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