Kommunaler Finanzausgleich

Das Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) regelt ein ergänzendes Finanzierungssystem für die Thüringer Kommunen. Neben den eigenen Einnahmen aus Abgaben und weiteren Finanzzuweisungen von Land und Bund ist der kommunale Finanzausgleich eine wesentliche Komponente, um den Finanzbedarf zu decken.  Das ThürFAG setzt einfachgesetzlich die verfassungsrechtliche Gewährleistung um, die das Land verpflichtet, den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Einnahmen und Einnahmequellen zur Verfügung zu stellen, die sie für die Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben und der ihnen übertragenen staatlichen Aufgaben benötigen.