Kreislaufwirtschaft und Altlasten
Das Kreislaufwirtschaftsrecht – als Nachfolgeregelung zum früheren „Abfallrecht“ - ist ein wirtschaftliches Modell, das darauf abzielt, Ressourcen effizienter zu nutzen und Abfall zu minimieren. Im Gegensatz zur vorherigen reinen „Abfallentsorgung“ die allein auf die Beseitigung angefallener Abfälle abzielte, fördert die Kreislaufwirtschaft die Wiederverwendung, das Recycling und die Reparatur von Produkten. Das Ziel ist es, Materialien und Produkte so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf zu halten, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern. Dies geschieht durch die Entwicklung und Förderung von möglichst geschlossenen Materialkreisläufen. Insgesamt trägt die Kreislaufwirtschaft dazu bei, nachhaltige Entwicklung zu fördern und die Abhängigkeit von endlichen Ressourcen zu verringern. Die Rechtsmaterie ist zentral im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes geregelt und wird in Thüringen von den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen ihrer Tätigkeit als Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vollzogen. Dabei sind des Weiteren Abstimmungen mit anderen Akteuren – wie etwa der Verpackungsindustrie – über die gemeinsame Wahrnehmung der jeweiligen Recycling-Verantwortung vorzunehmen.
Der Begriff "Altlasten" bezieht sich in der Regel auf kontaminierte oder belastete Flächen, die durch frühere industrielle oder gewerbliche Tätigkeiten entstanden sind. Diese Flächen können Schadstoffe im Boden, im Grundwasser oder in der Luft enthalten, die eine Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen darstellen können. Altlasten sind oft das Ergebnis von unsachgemäßer Entsorgung, Unfällen oder unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen in der Vergangenheit. Die Sanierung solcher Flächen ist wichtig, um die Umwelt zu schützen und die Nutzung dieser Flächen für zukünftige Zwecke zu ermöglichen.
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