Landes- und Regionalplanung
Die Raumordnung dient der übergeordneten Planung und Steuerung der räumlichen Entwicklung in Deutschland. Sie legt fest, wie verschiedene Nutzungen – etwa Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Naturschutz und Verkehr – auf einer Fläche sinnvoll koordiniert und verteilt werden, um eine nachhaltige, ausgewogene Entwicklung zu fördern. Durch Raumordnungspläne auf Bundes- und Landesebene wird ein Leitfaden geschaffen, der dazu beitragen soll, dass Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen entstehen, die sowohl ökologischen als auch sozialen und ökonomischen Anforderungen gerecht werden.
Das Ziel der Raumordnung ist es, die Lebensqualität der Bevölkerung zu sichern und gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen zu schaffen, während gleichzeitig der Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen gewährleistet wird.
Hierbei wird von einem Kaskadenprinzip ausgegangen: Zunächst werden im Freistaat die grundsätzlichen Ziele im Rahmen des Landesentwicklungsplans (LEP 2025) als Rechtsverordnung von der obersten Landesplanungsbehörde, dem zuständigen Ministerium, festgelegt. Hierfür erfolgt im Vorfeld eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit und Fachbehörden. Dabei werden in einem "Gegenstrom-Prinzip" auch die bereits vorhandenen untergeordenten Planebenen mit berücksichtigt (§ 1 ThürLPlG). Das LEP ist wiederum Vorlage für die abgestimmte Regionalplanung in den vier Planungsregionen die sich hieraus entwicklen sollen (§ 5 ThürLPlG). Letzlich bleibt die konkrete Feinsteuerung vor Ort den Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung überlassen, die sich jedoch an der übergeordneten Planung orientieren muss (vgl. § 1 Abs. 4 BauGB und § 7 ThürLPlG).
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