Personalrecht

Die Thüringer Kommunen sind im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltungsgarantie aus Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 91 Absatz 1 der Thüringer Verfassung Träger der Personalhoheit und Organisationshoheit. Die Ausübung dieser Hoheiten ist oft mit Komplikationen und rechtlicher, aber auch tatsächlicher Hürden verbunden. Um diesen Problem gezielt Abhilfe zu verschaffen, werden in diesem Teilbereich Informationen, Neuigkeiten, Bewegungen auf Landesebene wie aktuelle Rechtsprechung an sie weitergegeben.

Weitere Informationen und Einrichtungen: