Städtebau, Bau- und Planungsrecht

Der Städtebau als Überbegriff ist ein dynamischer Prozess in den Städten und Gemeinden, der je nach Einzelfall einmal mehr und einmal weniger gravierend vor Ort zu Buche schlägt und generationenübergreifende Auswirkungen auf das soziale Gesamtgefüge einer Kommune und deren Einwohner entfaltet. Dies beginnt als Kaskade auf der Makroebene mit der Landes- und Regionalplanung, setzt sich darunter im Bundesrecht der Bauleitplanung fort und mündet letztlich im Mikrokosmos bei der einzelnen Bauherrenschaft, deren Vorhaben nach der Thüringer Bauordnung und sonstigen Landesgesetzen zu beurteilen ist.