Straßenverkehrsrecht
Als weitere Sonderordungsbehörden vollziehen die hierfür zuständigen Städte das Straßenverkehrsrecht, das im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung geregelt ist, zur Abwehr von Gefahren, die aus der Nutzung der Verkehrswege entstehen können. Hierzu treffen sie die notwendigen Anordnungen und Gebote.
Dieser Inhalt steht nur für angemeldete Mitglieder zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich hierfür ein.