Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt die Verfahren, nach denen öffentliche Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben werden. Sein Ursprung findet sich im Haushalts- und Wirtschaftsrecht (vgl. § 31 GemHV Thüringen) und wird durch das Thüringer Vergabegesetz nebst Erläuterungen sowie in bundesgesetzlichen Vorschriften und -bei Überschreitung von besonderen Auftragssummen- europarechtlichen Verfahren geregelt.
Ziel ist es, einen effizienten Einsatz öffentlicher Mittel (Steuergelder) zu gewährleisten, den Wettbewerb zu fördern und Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen. Im Rahmen des Vergaberechts müssen öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung besondere Verfahrensvorschriften beachten, wie beispielsweise bei der Veröffentlichung von Ausschreibungen, das Verfahren zur Auswahl geeigneter Bieter und beim Zuschlag eines Auftrags.
Damit soll also Korruption verhindert und die bestmögliche Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Ausgabe öffentlicher Mittel erzielt werden.
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