Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Das allgemeine Verwaltungsrecht in Thüringen regelt die grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung. Es umfasst die allgemeinen Prinzipien und Vorschriften, die für das Verwaltungshandeln gelten, wie das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) und das Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG). Zentrale Themen sind die Grundlagen des Verwaltungshandelns, wie der Erlass von Verwaltungsakten, öffentlich-rechtliche Verträge, die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen, der Schutz der Bürgerrechte sowie Rechtsbehelfe und der Zugang zu den Verwaltungsgerichten. Ziel des allgemeinen Verwaltungsrechts ist es, eine rechtssichere und transparente Verwaltung sowie den Schutz der Rechte der Bürger sicherzustellen.

Der Bereich des öffentlichen Rechts geht mit Problemstellungen verbunden mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht einher. In diesem Teilbereich werden Ihnen Informationen zu aktuellen Bewegungen auf Landesebene, wie Rechtsprechung und rechtlichen Änderungen weitergegeben.