Landesausschuss

Mitglied im Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen sind: 

  • Mitglieder des Präsidiums
  • Kreisverbandsvorsitzende
  • Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
  • Vorsitzende der Fachausschüsse


Der Landesausschuss tagt grundsätzlich 2 bis 3 mal im Jahr und entscheidet zwischen den Mitgliederversammlungen über:

  • Beschluss von Stellungnahmen und in wichtigen Angelegenheiten der Kommunen im Freistaat Thüringen;
  • Richtlinien für die Arbeit des Verbandes;
  • Beschluss zum Haushalts- und Stellenplan;
  • Beiträge der ordentlichen Mitglieder;
  • Wahl des Geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes.