Landesausschuss
Mitglied im Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen sind:
- Mitglieder des Präsidiums
- Kreisverbandsvorsitzende
- Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
- Vorsitzende der Fachausschüsse
Der Landesausschuss tagt grundsätzlich 2 bis 3 mal im Jahr und entscheidet zwischen den Mitgliederversammlungen über:
- Beschluss von Stellungnahmen und in wichtigen Angelegenheiten der Kommunen im Freistaat Thüringen;
- Richtlinien für die Arbeit des Verbandes;
- Beschluss zum Haushalts- und Stellenplan;
- Beiträge der ordentlichen Mitglieder;
- Wahl des Geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes.